Naturwissenschaften - Berufsschule

Werkstoffprüfer/in

Die Aufgaben, Tätigkeiten und Ausbildung im Überblick

Die Prüfung von Werkstoffen ist heute wichtiger denn je, weil vorhandene Werkstoffe (z.B. hochfeste Stähle, Leichtbauwerkstoffe, Verbundwerkstoffe oder Kunststoffe) ständig modifiziert oder neue Werkstoffe entwickelt werden. Die Aufgaben des Werkstoffprüfers bzw. der Werkstoffprüferin sind die Eigenschaften dieser metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe oder Bauteil zu prüfen und gegebenenfalls Materialfehler aufzuspüren.

Bei den Materialprüfungen müssen Proben genommen und geeignete Prüfmittel ausgewählt werden. Materialien werden z.B. mit modernen Prüfmaschinen bis zur Belastungsgrenze beansprucht um zu testen, welchen Kräften sie standhalten können. Aus den Prüfergebnissen solcher Belastungstests können wichtige Erkenntnisse für die Entwicklung neuer Produkte gewonnen werden. Mehr und mehr spielen auch mikroskopische Untersuchungen sowie zerstörungsfreie Prüfverfahren eine wichtige Rolle.

Die Aufgaben des Werkstoffprüfers/der Werkstoffprüferin sind vielfältig und anspruchsvoll. Deshalb dauert die duale Ausbildung 3,5 Jahre. Die berufliche Ausbildung erfolgt in Unternehmen der Werkstofferzeugung und Werkstoffverarbeitung sowie in Instituten. Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

  • Metalltechnik
  • Kunststofftechnik
  • Wärmebehandlungstechnik
  • Systemtechnik

In der Metalltechnik steht die Prüfung von Eigenschaften wie Härte, Festigkeit und Verformbarkeit von Metallen im Fordergrund.

In der Kunststofftechnik werden die Qualität und die Materialeigenschaften von Kunststoffen geprüft.

In der Wärmebehandlungstechnik werden eigenschaftsverändernde Wärmebehandlungsverfahren durchgeführt und die Ergebnisse anschließend untersucht.

Die Systemtechnik trägt dem Umstand Rechnung, dass zunehmend Materialprüfungen auch mobil vorgenommen werden müssen (z. B. in Chemieanlagen und Kraftwerken)

Werkstoffprüfer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

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